Corona-Notbremse für Land Bremen

Corona-Notbremse für Land Bremen

Corona-Notbremse für Land Bremen
In Bremen liegt die 7-Tage-Inzidenz bei ca. 165 oder darüber, in Bremerhaven bei knapp 150.

Das bedeutet:
Ausgangssperre zwischen 22 Uhr – 5 Uhr. Joggen/Spazierengehen darf man nach 22 Uhr nur alleine bis 24 Uhr.

Treffen sind nur für einen Haushalt mit einer anderen Person erlaubt.

Schulen: Wenn 7-Tage-Inzidenz mindestens 5 Tage unter 165, dann Wechselunterricht in Halbgruppen.
Bedeutet: In Bremen vorläufig kein Unterricht in der Schule, nur online (Distanzunterricht) und bei nachgewiesenem Bedarf Notbetreuung (bis Klasse 6).
Für Kitas gilt dasselbe.
In Bremerhaven Unterricht in Halbgruppen erlaubt.

Sport nur allein, zu zweit oder mit eigenem Haushalt möglich.

Zoos, Museen, Kulturangebote bleiben geschlossen.

Friseure bleiben offen, aber man muss am gleichen Tag kostenlosen Schnell-Test machen und den Zettel mit Negativ-Ergebnis vorzeigen.

Lebensmittelgeschäfte bleiben offen. Andere Geschäfte auch, aber Einkaufen nur mit Termin möglich.

Cafes und Restaurants verkaufen nur mit Abholung oder Lieferservice „außer Haus“. Außengastronomie nicht erlaubt.

Gemäß der Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt nun die Maskenpflicht mit Masken der Schutzklasse FFP2 im ÖPNV. Das bedeutet, dass ab Samstag einfache OP-Masken in Bussen und Bahnen nicht mehr ausreichen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch an Bahnsteigen, Haltestellen, Fähranlegern, in Bahnhöfen und an Flughäfen.

Die Notbremse-Regeln gelten bis Ende Juni 2021.

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