Corona-Regeln

Corona-Regeln

Der Landesverband der Gehörlosen Bremen möchte über die neuen Corona-Regeln ab 8. März informieren.

1] Grünes Licht für Buchhandlungen
Buchhandlungen dürfen laut der neuen Corona-Verordnung ab Montag wieder öffnen. Allerdings wird die Anzahl der Kunden begrenzt: Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern müssen pro Kunde mindestens zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Ist der Laden größer als 800 Quadratmeter, müssen für die Flächen oberhalb dieser Grenze je 20 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stehen.

2] "Terminshopping" im restlichen Einzelhandel
In andere Läden in der Stadt Bremen darf jeweils ein Haushalt oder ein Kunde mit notwendiger Begleitperson, um sich vor Ort beraten zu lassen oder etwas zu kaufen – allerdings nur, wenn man vorher einen Termin gemacht hat. Auch hier müssen pro Kunde mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen – genau wie bei den Buchläden. Sollten gleichzeitig zwei Haushalte bedient werden, müssen mindestens 40 Quadratmeter pro Gruppe gerechnet werden. Weiterhin erlaubt ist das Abholen vorbestellter Waren im Geschäft.

3] Museen dürfen wieder öffnen
Auch Museen, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen ab Montag wieder öffnen. Ohne Termin geht aber auch hier nichts. Für die Bremer Kunsthalle kommt die Öffnung mit Terminvereinbarung für kommende Woche noch zu früh. Man ziele auf den 16. März, sagte eine Sprecherin.

4] Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder starten
Tattoo-, Massage- und Kosmetik-Studios können ab Montag wieder aufatmen. Der Senat gibt "körpernahe Dienstleistungen" wieder frei, sofern Hygiene- und Schutzkonzepte vorliegen. Prostitution bleibt aber weiterhin verboten.

5] Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen
Außerdem dürfen sich ab Montag wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Die gleichen Beschränkungen gelten für Sport im Freien.

6] Bis zu 20 Kinder dürfen draußen Sport treiben
Für Kinder werden die Regeln für den Sport vergleichsweise deutlich gelockert: Kinder bis 14 Jahre dürfen mit bis zu 20 Personen unter freiem Himmel trainieren – plus zwei Trainer.

7] Landesinzidenz ist Maßstab für weitere Öffnungen
In der neuen Verordnung steht auch, dass die Behörden bei künftigen Lockerungen oder Verschärfungen der Corona-Maßnahmen die landesweiten Infektionszahlen in Bremen berücksichtigen müssen. Trotzdem können die Städte auch jeweils einzeln für ihr Gebiet bestimmte Maßnahmen treffen.

8] Quarantäne bei positiven Schnelltest
Wer ab Montag mit einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen PCR-Test frühzeitig beendet werden, teilt der Senat mit.

9] In Bremerhaven wird nur ein Punkt gelockert
Bremerhaven macht die meisten dieser Lockerungen nicht mit, weil die Corona-Infektionszahlen dort noch so hoch sind. Nur den bundesweit vereinbarten Öffnungsregelungen zu Buch-, Blumen- und Gartencentern konnte man sich nicht verschließen, erklärte Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) nach der Senatssitzung.

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