Erweiterte Maskenpflicht in Bremen und Bremerhaven
Bislang gab es schon eine Maskenpflicht für folgende Bereiche in Bremen:
von 0 bis 24 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz und am Vegesacker Bahnhofsplatz,
von 9 bis 20 Uhr im Innenstadtbereich sowie im Schnoor, Böttcherstraße und auch in der Vegesacker Fußgängerzone,
von 12 Uhr bis 20 Uhr an der Schlachte und
von 9 bis 24 Uhr im Viertel (Ostertor/Steintor).
Ebenso gilt die Maskenpflicht in Bussen und Straßenbahnen sowie an den Haltestellen, auf Wochenmärkten und in Ämtern, Behörden bzw. in Geschäften und Arztpraxen.
Neu hinzu gekommen sind jetzt folgende Bereiche:
- Oslebshauser Bahnhof (mit dem Bereich bis Sander-Center in der Schragestr.)
- beim Bahnhof Sebaldsbrück in der Hemelinger Bahnhofstraße und auf einem Stück der Sebaldsbrücker Heerstraße
- in Osterholz im Bereich Schweizer Eck / Marktplatz Osterholz
- vor und gegenüber der Corona-Ambulanz bei der Rennbahn an der Vahrer Straße und einem Teil der Ludwig-Roselius-Allee
- in Gröpelingen auf einem längeren Bereich der Gröpelinger Heerstraße sowie in den Straßen Beim Ohlenhof und der Lindenhofstraße.
Hier findet man eine Übersicht der Straßen mit Maskenpflicht sowie genauere Karten dazu: Internet
Auch in Bremerhaven gibt es eine Maskenpflicht, und zwar in allen öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen.
In Bussen und Bahnen bzw. auf öffentlichen Plätzen und Straßen können Gehörlose im Bundesland Bremen für eine bessere Kommunikation die Maske herunter nehmen.
In privaten Bereichen (Geschäfte usw.) kann das Tragen der Maske verlangt werden.
Der Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V.. empfiehlt das Tragen der Maske, zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen.