Grundsteuer-Erklärung für Bremen abgeben

Grundsteuer-Erklärung für Bremen abgeben

Alle Eigentümer aus Bremen müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuer-Erklärung abgeben (Mieter müssen nichts machen!).
Man kann die Erklärung auch auf Papier-Formularen abgeben. Für eine sichere Datenerfassung und schnellere Bearbeitung ist es aber sinnvoll, die Daten online zu erfassen.

Die Grundsteuer-Erklärung für Eigentümer aus Bremen kann man meistens auch online erfassen, ohne sich bei ELSTER (Elektronische Steuererklärung) zu registrieren!

Man geht im Internet auf die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

Bei der Frage 1. Prüfen Sie, ob Sie den Service nutzen können: „Kann ich teilnehmen?“ klicken.

Wenn man schon vor dem 01.01.2022 im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist, klickt man auf den ersten Punkt: Ich als Eigentümer:in. Ich möchte die Erklärung für mein Grundstück abgeben, bei dem ggf. noch andere Privatpersonen Eigentümer:in sind,

wenn man die Erklärung für Verwandte (z.B. für die Eltern oder für Geschwister) abgibt, dann auf den 2. Punkt klicken: Ich als naher Angehöriger der Eigentümer:in. Ich unterstütze diese bei der Erklärungsabgabe

„Übernehmen & weiter“ klicken.

Bei der Frage nach dem Eigentümer auf den ersten Punkt klicken: Eine Privatperson, Ehepartner:innen, eine Familie, ein unverheiratetes Paar oder eine Bruchteilsgemeinschaft. Nur bei Erben oder Erbengemeinschaften in einem aktuellen Erbfall einen der anderen Punkte klicken.

„Übernehmen & weiter“ klicken.

Bundesland Bremen auswählen, „Übernehmen & weiter“ klicken.

Um welches Grundstück handelt es sich? Hier die passende Antwort auswählen, also Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus (hier ist keine Doppelhaushälfte gemeint, sie ist ein Einfamilienhaus), Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus.

„Übernehmen & weiter“ klicken.

Als Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland auf den ersten Punkt klicken, „Übernehmen & weiter“ klicken.

Bei der Frage „Haben das Grundstück und das Gebäude dieselben Eigentümer:innen?“ normalerweise auf den ersten Punkt klicken. „Übernehmen & weiter“ klicken.

Bei der nächsten Frage ist die übliche Antwort: Nein, es gibt keine Steuerbegünstigungen oder -befreiungen für mein Grundstück. „Übernehmen & weiter“ klicken.

Die Frage „Haben Sie einen Garagen- oder Tiefgaragenstellplatz“ mit der passenden Auswahl beantworten. „Übernehmen & weiter“ klicken.

Bei der Frage nach dem ELSTER-Konto kann man hier klicken: Nein, ich habe kein ELSTER-Konto. „Übernehmen & weiter“ klicken.

Anschließend auf „Zur Grundsteuererklärung“ klicken.

Man wird dann auf die Seite der Grundsteuererklärung weitergeleitet.

Bei der ersten Benutzung (Ich bin das erste Mal hier) auf „Konto erstellen“ klicken.

Achtung: Die Weiterbearbeitung ist nur mit dem Gerät und dem Browser möglich, mit dem das Konto erstellt wurde. Der Grund: Ihre Formulardaten werden nur im Cookie in Ihrem Browser gespeichert. Daher bitte genau überlegen, ob man am gleichen PC/Laptop etc. später auch die weitere Steuererklärung bearbeitet.

Email-Adresse eintragen, bei allen drei Kästchen einen Haken setzen und „Konto erstellen“ klicken.

Man bekommt danach eine Mail. Dort auf den Link Anmelden bei „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ klicken. Man wird dann wieder zur Steuerklärung weitergeleitet.

Dort „Verstanden & weiter“ klicken.

Auf der nächsten Seite kann man den Freischaltcode beantragen.

Dort die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum eintragen.

„Freischaltcode beantragen“ klicken.

Man bekommt den Freischaltcode vom Finanzamt innerhalb von 14 Tagen zugeschickt.

Die Informationen für die Erfassung der Grundsteuer-Erklärung folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte etwas Geduld!

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