Grundsteuererklärung für Bundesland Bremen mit ELSTER
Mit der beigefügten Erklärung ist beschrieben, wie Eigentümer (nicht Mieter!) ihre Grundsteuer-Erklärung für das Bundesland Bremen mit ELSTER (elektronische Steuererklärung) erfassen können.
Dafür ist eine Registrierung bei ELSTER notwendig. Wie man sich registrieren kann, ist dort auch erklärt.
Wer sich nicht bei ELSTER registrieren möchte für die Grundsteuer-Erklärung, kann evtl. auch eine etwas einfachere Erklärung durchführen, siehe hier den Link
Wichtig ist, dass die Grundsteuer-Erklärung mit ELSTER nur an dem Gerät erfasst werden kann, auf dem auch die Registrierung durchgeführt wurde!
Bei Fragen und Problemen kann man sich auch an Patrick George in der allgemeinen Beratungsstelle für Gehörlose wenden.