Lockerungen der Corona - Notbremse

Lockerungen der Corona - Notbremse

Inzwischen liegt Bremen mehr als 5 Tage unter der 7-Tage-Inzidenz 100. Die „Corona-Notbremse“ ist damit beendet.
In Bremerhaven gelten diese Lockerungen leider noch nicht.
Das bedeutet für Bremen:
- Die nächtliche Ausgangssperre von 22–5 Uhr entfällt.
- Es dürfen sich aus 2 Haushalten insgesamt 5 Personen treffen (plus Kinder bis 14 Jahre)
- Grundschulen unterrichten in den vollen Klassengruppen, andere Schulen in Halbgruppen. In Kitas gilt weiter der Regelbetrieb mit Einschränkungen.
- Einkaufen mit Termin ist wieder möglich. Dabei muss eine FFP2-oder OP-Maske getragen werden.
- Für Frisör-Besuch ist kein Test mehr notwendig.
- Museum, Zoo usw. können mit Termin besucht werden.
- Sport an der frischen Luft dürfen max. 5 Personen aus 2 Haushalten gemeinsam durchführen.


Weitere Lockerungen hat der Bremer Senat am 18. Mai 2021 beschlossen:
Ab Freitag, 21. Mai ist Sport in Gruppen mit max. 10 Personen erlaubt. Dann dürfen auch max. 20 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in Gruppen draußen Sport treiben, dazu sind 2 Trainer:innen erlaubt.

DLRG und Schwimmvereine dürfen Schwimmunterricht anbieten. Für andere Schwimmerinnen und
Schwimmer bleiben die Schwimmbäder noch geschlossen. Freibäder dürfen öffnen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.

Ab Freitag, 21. Mai 2021 darf man bei Gaststätten, Restaurants usw. draußen wieder etwas essen, bis 23 Uhr. Ein aktueller Test ist Pflicht, solange die Inzidenz über 50 liegt.

Auch Touristen dürfen ab Freitag wieder in Bremer Hotels übernachten, brauchen dafür einen Test oder Nachweis über Impfung bzw. Genesung.

Veranstaltungen im Freien sind mit max. 100 Zuschauer:innen wieder erlaubt. Es gelten die gleichen Schutzkonzepte wie bei der Gastronomie.

Pflegeheime und Krankenhäuser können vielleicht auch die Besuchsregeln lockern, das muss aber im Einzelfall geregelt werden, weil es abhängig ist von der Zahl der geimpften Personen.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 bleibt, sind weitere Öffnungen möglich, z.B. Veranstaltungen in Gebäuden mit bis zu 100 Personen und Öffnung der Gastronomie.

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