Strengere Corona-Regeln
Überall steigen die Inzidenzen schnell. Immer mehr Leute kommen ins Krankenhaus wegen einer Corona-Erkrankung. Darum hat die Regierung strengere Corona-Regeln beschlossen.
Im Land Bremen gilt ab Donnerstag, 25. November eine Änderung der Warnstufen.
Die Warnstufe 1 gilt bei einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 1,5 – 3:
- Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (mit 3 G-Regel) und im Einzelhandel (Supermarkt usw.)
Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 3 – 6:
- Maskenpflicht wie in Warnstufe 1 und in allen anderen Innenräumen
- 2 G – Konzept in Innenräumen (genesen oder vollständig geimpft)
- Abstand in Innenräumen mindestens 1,5 Meter
Warnstufe 3 bei einer Hospitalisierungs-Inzidenz über 6:
- Zusätzlich zu den Regeln der Warnstufe 2 gilt dann 2 G +, das bedeutet Zutritt nur für Geimpfte oder Genese und zusätzlich ein tagesaktueller Nachweis über einen negativen Schnell-Test.
In Bremen und Bremerhaven gilt ab dem 25. November die Warnstufe 2 mit Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und 2 G-Konzept in Innenräumen, Ungeimpfte haben dann keinen Zutritt mehr zu Veranstaltungen oder anderen Angeboten in Innenräumen (z.B. Restaurant, Kneipen, Sportstätten, Dienstleistungsbetrieben wie Friseure, Kosmetikstudios usw.).
Am Arbeitsplatz wird die 3 G-Regel kontrolliert.
Für die Weihnachtsmärkte in Bremen und Bremerhaven gilt die Maskenpflicht. Wer Karussell fahren oder etwas essen und trinken möchte, für den gilt die 2 G-Regel. Auf dem Weihnachtsmarkt gibt es einige Standorte, wo man seinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen kann und ein Armband bekommt. Das Armband muss an den Ständen vorgezeigt werden.