Warnstufe 4 für Bremen
Seit Montag, 10. Januar 2022 gilt für die Stadt Bremen die Corona-Warnstufe 4 mit strengeren Regeln in vielen Bereichen.
Für Erwachsene gilt bei Veranstaltungen und Feiern (z.B. auch im GLZ), Sport in geschlossenen Räumen, Frisör, Kosmetikstudio, Krankenhausbesuch, Schwimmbad, Fitness-Studio, Museum, Kino sowie vielen ähnlichen Einrichtungen die Regel 2 G +.
Zutritt dort nur für Genesene oder vollständig (2 x) Geimpfte mit zusätzlichem Schnelltest! Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein. Ein PCR-Test gilt für 48 Stunden.
Schnelltests kann man in einem Testzentrum machen (mit Nachweis) oder nach Absprache als Selbsttest unter Aufsicht einer verantwortlichen Person vor dem Betreten einer Einrichtung.
Befreit von der Testpflicht sind vollständig geimpfte Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster) oder Genesene, wenn die Infektion oder Auffrischungsimpfung nach der Infektion nicht älter als 3 Monate ist. Auch für Personen unter 18 Jahren gilt keine Testpflicht.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ab 16 Jahre) gilt weiterhin für den Nahverkehr, zusätzlich auch in allen Geschäften. Für Lebensmittelgeschäfte ist FFP2-Pflicht erst ab dem 24. Januar.
In geschlossenen Räumen dürfen bei Veranstaltungen nur noch max. 50 Personen zusammenkommen. Für private Feiern gilt weiter die Grenze von max. 10 Personen.